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Was kostet eine
Wurzelkanalbehandlung?
Werden im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Behandlungen durchgeführt, so gelten hierfür die gesetzlichen
Regelungen des 5. Sozialgesetzbuches (SGB V) "Öffentliches Gesundheitswesen".
Hierin heißt es im SGB V1 unter Abschnitt 2 / Gemeinsame Vorschriften:
"§12 Wirtschaftlichkeitsgebot (1) Die Leistungen müssen ausreichend,
zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß
des Notwendigen nicht überschreiten [...]".
Des weiteren steht unter "§28 Ärztliche und zahnärztliche Behandlung [...]
(2) Die zahnärztliche Behandlung umfasst die
Tätigkeit des Zahnarztes, die zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von
Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten nach den
Regeln der zahnärztlichen Kunst ausreichend und zweckmäßig ist [...]".
Da wir bei unseren endodontischen Behandlungen neben einem sehr hohen
technischen und instrumentellen Aufwand auch
einen nicht unerheblichen zeitlichen Aufwand zu berücksichtigen haben,
orientieren wir uns ausschließlich an fachlichen
Herausforderungen.
Wir werden uns daher die Zeit nehmen, welche für die jeweilige Behandlung
notwendig erscheint.
Dies ist jedoch ausschließlich auf Grundlage der Gebührenordnung für Zahnärzte
(GOZ) möglich.
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